Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht steuert die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, vor allem die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, wenn nötig, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen und die gesetzlichen Vorschriften. 

Das Kollektivarbeitsrecht ordnet die Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind einerseits die Arbeitgeber oder die sie vertretenden Verbände und andererseits die Vertretungen der Arbeitnehmer, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Das Kollektivarbeitsrecht behandelt die Gegebenheiten des Streik- und Aussperrungsrechts, des Betriebsverfassungsrechts sowie des Tarifrechts. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist auffällig problematisch aufgebaut, weil es trotz vieler Versuche, nicht gelang ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Ebendarum müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als fünfzig Rechtsquellen plagen. 

Diese Quellen des Rechts zeigen sich innerhalb der Normenpyramide, die mit dem über allem stehenden EU-Recht und dessen Richtlinien eingeleitet wird und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als letzte Ebene langt. 

Auch müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht beherzigen, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Kiel übernommen werden kann. 

Aber wenn ist es empfehlenswert einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt dazuzuholen? Unzweifelhaft, wenn es um Bedeutendes geht, wie beispielsweise Geld, berufliche Aussichten, die Karriere oder auch nur den guten Ruf. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist betreffs der rechtlichen Lage immer auf dem gültigen Stand und weiß, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das wird essenziell, wenn zum Beispiel die Bestimmungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Kieler Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0431-72003595


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