Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

In den meisten Fällen kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist und der gesetzlichen Formanforderungen sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Prinzipien gelten sowohl für den kündigenden Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht weiter fortsetzen möchten. Ordentliche Kündigungen sind einseitige Willenserklärungen zur Beendigung eines bestehenden Vertragsverhältnisses.

Kündigungsfristen werden mittels arbeits- oder tarifvertraglicher Vereinbarungen getroffen, aber falls es solche nicht gibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz für jeden, der dort mehr als sechs Monate beschäftigt ist und sorgt dafür, dass Arbeitgeber gute Gründe für die ordentliche Kündigung vortragen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei der personenbezogenen Kündigung eines Beschäftigten geht es um dessen Person, weil dieser seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erbringen kann, obwohl er es will. Solches kann beispielsweise durch eine Krankheit oder eine Änderung des Status bedingt sein.

Wenn der Arbeitsplatz eines Beschäftigten im Betrieb entfällt und es für diesen dort keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, kommt eine betriebsbedingte Kündigung zum Einsatz. In diesem Fall möchte der Arbeitgeber ihn zwar gerne weiter beschäftigen, kann es jedoch nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung kommt dann in Frage. wenn ein Arbeitnehmer den Betriebsfrieden erheblich stört oder das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Dieses ist zweifellos dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter etwas gestohlen oder Kollegen und Vorgesetzte tätlich angegriffen hat.

Jede dieser Kündigungen muss möglichst genau begründet werden und je schlechter die Begründung ist, umso geringer ist der Wirkungsgrad der Kündigung. Auf den Wirkungsgrad kommt es an, sofern sich der Betroffene mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel auf dem Arbeitsgericht Kiel wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Konsequenz versucht er sich zumeist durch die Zahlung einer angemessen hohen Abfindung zu befreien.

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