Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Eine Abfindung ist eine letzte Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei es auf diese Zahlung normalerweise keinen Rechtsanspruch gibt. Das ist eigentlich der Tatsache geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz darauf setzt, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten und nicht deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu fördern.

Abfindungsansprüche lassen sich in Deutschland dennoch, in gegen den Willen des Arbeitgebers erzwingbare und jene, die nicht erzwingbar sind, unterscheiden. Nicht erzwingbar sind Abfindungen nach einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich in Bezug auf die Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar ist eine Abfindung nach einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts allerdings, sofern der Tarifvertrag, das Betriebsverfassungsgesetz oder ein Sozialplan das vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der unerlässlichen Gesichtspunkte bei der Gestaltung eines Abfindungsvergleichs ist die Beachtung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Schnell können mit einer übereilten Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung Ansprüche verloren gehen.

Die Abfindungshöhe wird nicht durch ein Gesetz geregelt, sondern hängt vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien ab. Dabei sind die Arbeitnehmer fast immer im Nachteil, weil sie dem Gegenüber beim Verhandeln aus verschiedenen Gründen nicht gewachsen sind.

Die Arbeitgeber probieren, aus ihrer Position der intellektuellen, wirtschaftlichen und psychologischen Stärke, die Höhe der Abfindung zu kleinzuhalten, zudem verfügen sie auch über mehr Erfahrungen. Auch deshalb ist zu überlegen, ob es sich rechnet die genannten Nachteile durch das Einschalten eines Anwalts auszugleichen.

Doch gibt es bei derartigen Verhandlungen ein Prozessrisiko, aber wer, wenn nicht ein verhandlungssicherer Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann einem Arbeitnehmer helfen, eine angemessen hohe Abfindung zu erzielen? Unsere Kieler Rechtsanwälte erzielen immer wieder bemerkenswert hohe Abfindungen für unsere Klienten, deshalb raten wir besten Gewissens, bei Abfindungsverhandlungen unsere Hilfe zu erwägen.

Wir von der Kieler Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0431 72003595


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