Anwälte für Arbeitsrecht in Kiel
Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede?
Insofern rechtliche Sachen zu klären sind, geht nichts ohne Anwälte. Wahrscheinlich ist es ein Patentanwalt, falls es um gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, wenn es darum geht, den Rechtsgeber, also den Staat, zu vertreten oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung und Vertretung von natürlichen und juristischen Personen. Daneben gibt es noch Syndikusrechtsanwälte, die sich um die rechtlichen Angelegenheiten von Verbänden und Unternehmen kümmern.
Nur wenn ein Jurist spezielle Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann er sich Fachanwalt nennen. Der Erwerb einer Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit 2019 in 24 Rechtsgebieten durchführbar. Es ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung, wie aus einem normalen Anwalt ein Fachanwalt, beispielsweise für Arbeitsrecht, wird. Nicht ganz 28 Prozent der Rechtsanwälte sind auch Fachanwälte, ein gutes Fünftel von denen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss besonderes Wissen im Individualarbeitsrecht, dem kollektiven Arbeitsrecht sowie dem Verfahrensrecht belegen. Zum Kollektivarbeitsrecht gehören in diesem Zusammenhang das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, das Tarifvertragsrecht sowie das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht.
Vorrang hat jedoch das individuelle Arbeitsrecht, denn dort werden besonderes Wissen hinsichtlich dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts und des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, erwartet.
Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss der Bewerber mindestens 100 selber bearbeitete Fälle belegen, davon müssen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.
Bevor es jemanden erlaubt wird, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zu einem Rechtsanwalt, also zum Volljuristen, mit der Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.
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