Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Arbeitgeber sind eine Partei im Arbeitsvertrag, bei der es sich um juristische oder natürliche Personen handeln kann, die einen Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Arbeitgeber sind typischerweise Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, allerdings ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Haushaltshilfe beschäftigt, Arbeitgeber. 

Die zweite Partei im Arbeitsvertrag sind die Arbeitnehmer, weil ohne, gäbe es die Arbeitgeber auch nicht. Indessen handelt es sich beim Arbeitnehmer immer um eine natürliche Person, die ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Falls der Arbeitnehmer ein Jobangebot wahrnimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft den Erbringungsort, die Arbeitszeit und die Inhalte der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Erstmal gelten für Arbeitsverträge keine Formvorschriften, was bedeutet, sie können mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Fraglos ist der Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den Vertragsbeginn und die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit zu überlassen. 

Ausgenommen der Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer sowie unter Umständen das Arbeitsvertragsende hinein, ansonsten kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten dazu – der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen. 

Die Ausführungen zur Arbeitsleistung untergliedern sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Genauso sollten die Nebenpflichten, wie Sorgfaltspflicht, Pünktlichkeit, Arbeitsschutz, Verschwiegenheit und Krankmeldung, mitgeteilt werden. 

Zum Thema Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt, wie es sich aufbaut, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Keineswegs fehlen sollten die Angaben zu Zulagen, vermögenswirksamen Leistungen, Gratifikationen und Aufwendungsersatz. 

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