Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt Kosten entstehen, bieten wir Ihnen, in Form unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung an. Es genügt ein Anruf unserer Nummer 0431-72003595. Dort erwartet Sie ein aufs Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt, dem können Sie Ihr Anliegen erläutern und kriegen anschließend eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Lage.

Diese Bewertung und die hiermit verknüpften Perspektiven befähigt Sie, selber zu beurteilen, inwiefern sich in dieser Sache eine tiefgründigere rechtliche Beratung und juristische Vertretung auszahlt. Ergo können Sie völlig unbelastet entscheiden, weil erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) folgen die Kosten für die Beratung bei einem Rechtsanwalt. In unserer Kieler Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In dem Gespräch wird auch ermittelt, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Erfolg verspricht. Übrigens, das Gespräch ist für alle Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe Kiel kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.

Rechtliche Vertretung nach einer Kündigung heißt zumeist, eine Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Kiel zu führen. Genau wie die genannten Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Der eigentlich maßgebliche Kostenfaktor ist der Streitwert, welcher bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten addiert 8.500,00 Euro müssen Sie mit Rechtsanwaltskosten von 1683,85 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 664,02 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 8.500,00 Euro Streitwert, 3.367,70 Euro nach einem Urteil und 4.695,74 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Kieler Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin:  0431 72003595


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