Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Eine Vergütung rechtsanwaltlicher Leistungen erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Möchte der Kunde des Rechtsanwalts mit einem Verfahren zum Beispiel 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert ebenso 8000 Euro. Je nachdem welche Aufgabe übernommen wurde, kann der Anwalt bestimmte RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Schwieriger ist die Berechnung des Streitwertes, falls es in diesem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Vorausgesetzt, dass es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, ergibt sich ein Streitwert von einem Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen, drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt demnach darauf an, welche Aufgaben sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 6.250,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 446,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 289,90 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 446,00 Euro, also 535,20 Euro. Inbegriffen der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.005,67 Euro.

Der Betrag ergibt sich aber nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, kommt es stattdessen jedoch zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 446,00 Euro addiert werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 1536,41 Euro. Aber auch bei einer Beendigung mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei dieser Beispielrechnung auf 2.965,32 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 3.620,80 Euro.

Je höher der Streitwert, desto höher ist die Gebühr und weil mit dem Streitwert auch die Verantwortung und das damit einhergehende Haftungsrisiko ansteigt, steigen auch die Gebühren, doch nicht linear, sondern degressiv.

Jeder sieht, ein Gerichtsverfahren kann ohne Zweifel teuer werden, dabei sind hier die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für Zeugen und Sachverständige unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Kiel werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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