Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Am besten, sofort! Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Aber gerade in diesen Tagen ist es wichtig, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und allein darum ist es notwendig sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzubeziehen.

Manche Arbeitnehmer schrecken davor zurück einen Rechtsanwalt zu fragen, weil sie unverhältnismäßige Kosten erwarten, obwohl es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie erstmal anhören. Sowie Sie die Lage beschrieben haben, bekommen Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtliche Möglichkeiten selber zu beurteilen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Lassen Sie sich von ihrem Arbeitgeber zu nichts drängen, vor allem gibt es weder Notwendigkeit, noch Pflicht irgendetwas zu unterschreiben. Eher läuft der Arbeitgeber Gefahr, durch sein Vorgehen selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, sei es durch mangelhafte Kündigungsgründe oder Formfehler.

Ziehen Sie im Falle einer Kündigung möglichst sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu, weil mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wenn jemand diese ignoriert, verspielt er rechtliche Möglichkeiten und riskiert darüber hinaus den Verlust von Geld.

Im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, ist eine Dreiwochenfrist zu beachten, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das heißt, wenn der Entlassene nicht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig von ihrer Wirksamkeit, als akzeptiert.

Aber Achtung, es gibt noch viel kürzere Fristen, welche mit der Kündigung zu laufen beginnen, beispielsweise muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Infolgedessen empfiehlt es sich bei einer erhaltenen Kündigung, unverzüglich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu fragen und dessen kostenlose Ersteinschätzung zu nutzen.

Wir von der Kieler Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0431 72003595


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