Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das unablässige sowie absichtsvolle Diskriminieren, Ausgrenzen und Herabsetzen von Personen über längere Zeit nennt man Mobbing, allerdings handelt es sich dabei um keinen rechtlichen Begriff. Mit dem Ausdruck Mobbing fasst man unterschiedliche Handlungen zusammen, welche aber nur zum Teil strafbewehrt sind. Mobbing ist eine diffizile Erscheinung, welche allein in Deutschland näherungsweise anderthalb Millionen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz betrifft.

Mobbing auf Arbeit wird oftmals durch unzulängliche Arbeitsorganisation verursacht, da die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter negativen Verhältnissen Konflikte und Fehden begünstigt. Schaffen es die Verantwortlichen des Unternehmens nicht, die Rahmenbedingungen zu verbessern, entwickelt sich ein geeigneter Nährboden für Mobbing und dann suchen Personen mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um ihres zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein Komplex mit vielen möglichen Mitwirkenden, den es zu durchschauen gilt. Einige Kollegen schauen einfach nur weg, weil sie befürchten ansonsten selbst zum Opfer zu werden, derweil andere genüsslich zuschauen und dazu kommen die Mittäter welche den Täter bei seinen Mobbinghandlungen helfen.

Falls ein Kollege das Gefühl hat gemobbt zu werden, kann er sich zur Wehr setzen, indem er zunächst den Betriebsrat oder unmittelbare Vorgesetzte hinzuzieht. Sofern das keine Abhilfe schafft, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.

Darin muss der Betroffene einzelne Mobbinghandlungen für ein paar Wochen systematisch sammeln, das heißt, sorgfältig aufschreiben, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Beschimpfungen, eigene Wertungen, bloße Vermutungen und Verallgemeinerungen gehören dagegen nicht hinein.

Gehen mit den Mobbinghandlungen sexuelle Nötigung, weitere Tätlichkeiten, Beleidigungen oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei allen Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber jederzeit in der Pflicht, denn dieser muss das Mobbing unterbinden, auch indem er die Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.

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